Förderprogramm Extensive Dachbegrünung


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Informationen zum Formular:

 

Mit der Förderung von extensiven Dachbegrünungen soll durch eine zunehmende Anzahl begrünter Dächer der temporäre Wasserrückhalt auch bei Starkregenereignissen, die klimaökologischen Verhältnisse und die Biotop- und Artenvielfalt in Gräfelfing verbessert werden. Die Kombination mit solarer Energiegewinnung ist gewünscht.

 

Gefördert werden Anlagen von extensiven Dachbegrünungen auf privaten Wohngebäuden mit dazugehörigen Nebenanlagen und privaten Gebäuden mit anderer Nutzung bis zu einer maximalen Dachneigung von 45°. Förderfähige Kosten sind solche, die im Zusammenhang mit der Begrünungsmaßnahme ab Oberkante Dachabdichtung entstehen. Dazu zählen Kosten für die Ausführungsarbeiten, die benötigten Materialien und die Ansaat von Pflanzen.

 

Die Förderbestimmungen und den Ablauf der Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Förderprogramm.

 

Datenschutzerklärung:

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit einem Nutzerkonto angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch an unseren Formularserver übertragen.

Ihre eingegebenen personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten wir gemäß den Datenschutzbestimmungen nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung Ihres Anliegens notwendig ist. Die eingegebenen Daten werden verschlüsselt an die Gemeinde Gräfelfing übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Dieser Button wird aktiviert, sobald Sie Ihre Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung gegeben haben.

Wenn Sie kein Unternehmenskonto haben, melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto (BayernID, BundID) an. Wählen Sie dazu bei „Anmelden als“ die Option „Privatperson“. Im Antrag können Sie anschließend angeben, dass Sie für eine Organisation handeln.

Anmeldung mit Nutzerkonto:

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Mit einem Nutzerkonto wie der BayernID oder BundID können Sie sich sicher online identifizieren und Ihre Daten automatisch übernehmen lassen.

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Hinweis zur BundID: Die Anmeldung ist bereits möglich. Die Zustellung von Bescheiden über die BundID ist jedoch aktuell noch nicht verfügbar. Diese Funktion wird zeitnah nachgereicht.

✅ Unsere Empfehlung:

Für die Registrierung empfehlen wir die Nutzung des Online-Ausweises (eID) oder des ELSTER-Zertifikats. Diese bieten ein besonders hohes Sicherheitsniveau und vollständigen Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen.

Anmeldung mit Unternehmenskonto

Das Mein Unternehmenskonto (MUK) ist die digitale Identität Unternehmen in Deutschland, basierend auf ELSTER. Nach einer einmaligen Registrierung können Sie das ELSTER-Organisationszertifikat für zahlreiche Online-Dienste verschiedener Behörden verwenden. Dabei werden die Formulare automatisch mit den Daten Ihrer Organisation ausgefüllt. Alternativ können Sie das Formular auch ohne MUK nutzen, in diesem Fall müssen Sie die Unternehmensangaben auf der nachfolgenden Seite selbst eintragen. 

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Ihre Daten

Wichtiger Hinweis:

Für Maßnahmen, die bereits begonnen oder abgeschlossen wurden, gewährt die Gemeinde Gräfelfing keine Zuschüsse. Antragstellung vor Maßnahmenbeginn!

Anschrift des betreffenden Gebäudes
Hiermit beantrage ich einen Zuschuss für die folgende Maßnahme

Wichtige Hinweise und Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses:

 

1.) Die Förderung durch die Gemeinde Gräfelfing ist eine freiwillige Leistung, die im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel gewährt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

 

2.) Die Anträge ganzjährig eingereicht werden. Dem Antragsteller ist bekannt, dass nur Anträge berücksichtigt werden, die vollständig sind. Anträge, die unvollständig sind, können dem Antragsteller umgehend ohne weitere Bearbeitung zurückgesandt werden.

 

3.) Maßnahmen, die vor Antragstellung bereits fertig gestellt oder begonnen wurden, werden nicht gefördert.

 

4.) Änderungen von förderrelevanten Tatbeständen, die nach der Antragstellung eintreten, sind unverzüglich mitzuteilen.

 

5.) Beauftragten der Gemeinde Gräfelfing ist zur Nachprüfung der Anlagen oder Angaben auf Verlangen Zutritt zu gewähren.

 

6.) Der Antragsteller ist mit der Aufbewahrung der im Antrag angegebenen Daten einverstanden. Sie werden von der Gemeinde ausschließlich zum Zweck der Bewilligung der Förderung und zur Prüfung der geförderten Maßnahmen benutzt.

 

7.) Der Antragsteller versichert, dass die in diesem Antrag erklärten Angaben und die vorgelegten Unterlagen richtig und vollständig sind.

 

Nach Überprüfung der oben genannten Daten können Sie den Antrag nun abschließen.

Einwilligung zur Zustellung per Nutzerkonto

Informationen zur elektronischen Bekanntgabe

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekanntgegeben werden.

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am vierten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments – zu laufen beginnen.

Die Einwilligung zu Bekanntgabe kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

 

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