Wichtige Hinweise und Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses:
1.) Die Förderung durch die Gemeinde Gräfelfing ist eine freiwillige Leistung, die im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel gewährt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
2.) Die Anträge ganzjährig eingereicht werden. Dem Antragsteller ist bekannt, dass nur Anträge beücksichtigt werden, die vollständig sind. Anträge, die unvollständig sind, können dem Antragsteller umgehend ohne weitere Bearbeitung zurückgesandt werden.
3.) Maßnahmen, die vor Antragstellung bereits fertig gestellt oder begonnen wurden, werden nicht gefördert.
4.) Änderungen von förderrelevanten Tatbeständen, die nach der Antragstellung eintreten, sind unverzüglich mitzuteilen.
5.) Beauftragten der Gemeinde Gräfelfing ist zur Nachprüfung der Anlagen oder Angaben auf Verlangen Zutritt zu gewähren.
6.) Der Antragsteller ist mit der Aufbewahrung der im Antrag angegebenen Daten einverstanden. Sie werden von der Gemeinde ausschließlich zum Zweck der Bewilligung der Förderung und zur Prüfung der geförderten Maßnahmen benutzt.
7.) Der Antragsteller versichert, dass die in diesem Antrag erklärten Angaben und die vorgelegten Unterlagen richtig und vollständig sind.