Förderprogramm: Energetische Sanierung und Nutzung erneuerbarer Energien


Information
Anmeldung
Kontaktdaten
Antragsdaten
Zusammenfassung

Informationen zur Antragsstellung

Beschreibung:

Das Förderprogramm ist eine freiwillige Förderung der Gemeinde Gräfelfing für die Umsetzung von energetischen Maßnahmen, mit dem Ziel den fossielen Energieverbrauch der Gemeinde zu senken. 

Datenschutzerklärung:

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit einem Nutzerkonto angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch an unseren Formularserver übertragen.

Ihre eingegebenen personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten wir gemäß den Datenschutzbestimmungen nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung Ihres Anliegens notwendig ist. Die eingegebenen Daten werden verschlüsselt an die Gemeinde Gräfelfing übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

 

Dieser Button wird aktiviert, sobald Sie Ihre Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung gegeben haben.

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Informationen zur BayernID

 

Die BayernID ist eine digitale Identität, mit der Sie viele Online-Dienste der bayerischen Verwaltung nutzen können. Sie speichert Ihre Daten sicher, sodass Sie sie nicht jedes Mal neu eingeben müssen. Außerdem verkürzt die BayernID die Bearbeitungszeit Ihrer Anträge und ermöglicht eine sichere Kommunikation mit Behörden. So sparen Sie Zeit und erledigen Ihre Anliegen einfacher und schneller.

 

Jetzt für die BayernID registrieren

Vorteile der BayernID
  • Automatische Datenspeicherung: Ihre Daten werden gespeichert und müssen nicht bei jedem Online-Antrag erneut eingegeben werden.
  • Weitreichende Nutzung: Nutzen Sie Ihre BayernID in den Bürgerservice-Portalen aller teilnehmenden bayerischen Kommunen und Verwaltungen.
  • Sicheres Postfach: Kommunizieren Sie sicher und bequem mit den Behörden über Ihr persönliches Postfach.
  • Umfangreiche Dienstleistungen: Die BayernID ermöglicht den Zugang zu Dienstleistungen auf kommunaler und Landesebene.
  • Identitätsbestätigung: Ihre Identität als Nutzer wird durch die BayernID bestätigt.
  • Integration von eID und Zertifikaten: Hinterlegen Sie die eID Ihres neuen Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) oder des Elster-Zertifikats.
 

Ihre Daten
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Eine Antrags-Id gruppiert alle Nachrichten, Dokumente und Statusmeldungen im ZBP.
Anschrift des betreffenden Gebäudes
Angaben zum Gebäude

unter 50qm Wohnfläche je Wohneinheit werden zwei Wohneinheiten als eine Wohnungseinheit gewertet

Ich beantrage einen Zuschuss für folgende Maßnahme(n)

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: 

Eine Übersicht der Energieberater finden Sie unter folgendem Link: https://www.energie‐effizienz‐experten.de

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 

www.bafa.de

 

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: 

Eine Übersicht der Energieberater finden Sie unter folgendem Link: https://www.energie‐effizienz‐experten.de

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: 

Eine Übersicht der Energieberater finden Sie unter folgendem Link: https://www.energie‐effizienz‐experten.de

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: 

-(H)FCKW‐/ CKW‐geschäumte Dämmstoffe 

-Materialien / Stoffe ohne Zulassung 

-Spanplatten der Emissionsklassen 2 und 3 

-Tropenholz  

-HBCD‐haltige Dämmstoffe   

-Faserhaltige Dämmstoffe, die in Anhang IV,

Nr. 22 (1) der Gefahrstoffverordnung aufgeführt sind. 

Als Einheit des U-Wertes ergibt sich W/m²K

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: 

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: 

-(H)FCKW‐/ CKW‐geschäumte Dämmstoffe 

-Materialien / Stoffe ohne Zulassung 

-Spanplatten der Emissionsklassen 2 und 3 

-Tropenholz  

-HBCD‐haltige Dämmstoffe   

-Faserhaltige Dämmstoffe, die in Anhang IV,

Nr. 22 (1) der Gefahrstoffverordnung aufgeführt sind. 

Als Einheit des U-Wertes ergibt sich W/m²K

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: 

-(H)FCKW‐/ CKW‐geschäumte Dämmstoffe 

-Materialien / Stoffe ohne Zulassung 

-Spanplatten der Emissionsklassen 2 und 3 

-Tropenholz  

-HBCD‐haltige Dämmstoffe   

-Faserhaltige Dämmstoffe, die in Anhang IV,

Nr. 22 (1) der Gefahrstoffverordnung aufgeführt sind. 

Detailpläne

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: 

-(H)FCKW‐/ CKW‐geschäumte Dämmstoffe 

-Materialien / Stoffe ohne Zulassung 

-Spanplatten der Emissionsklassen 2 und 3 

-Tropenholz  

-HBCD‐haltige Dämmstoffe   

-Faserhaltige Dämmstoffe, die in Anhang IV,

Nr. 22 (1) der Gefahrstoffverordnung aufgeführt sind. 

Als Einheit des U-Wertes ergibt sich W/m²K

Detailpläne

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: 

-(H)FCKW‐/ CKW‐geschäumte Dämmstoffe 

-Materialien / Stoffe ohne Zulassung 

-Spanplatten der Emissionsklassen 2 und 3 

-Tropenholz  

-HBCD‐haltige Dämmstoffe   

-Faserhaltige Dämmstoffe, die in Anhang IV,

Nr. 22 (1) der Gefahrstoffverordnung aufgeführt sind. 

Als Einheit des U-Wertes ergibt sich W/m²K

Detailpläne

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: 

Als Einheit des U-Wertes ergibt sich W/m²K

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: 

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: 

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: 

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: 

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 

www.bafa.de

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: 

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: 

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: 

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: 

Wichtige Hinweise und Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses:

 

1.) Die Förderung durch die Gemeinde Gräfelfing ist eine freiwillige Leistung, die im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel gewährt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

 

2.) Dem Antragsteller ist bekannt, dass nur Anträge berücksichtigt werden, die vollständig sind. Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden oder unvollständig sind, können dem Antragsteller umgehend ohne weitere Bearbeitung zurückgesandt werden.

 

3.) Maßnahmen, die vor Antragstellung bereits fertig gestellt oder begonnen wurden, werden nicht gefördert.

 

4.) Änderungen von förderrelevanten Tatbeständen, die nach der Antragstellung eintreten, sind unverzüglich mitzuteilen.

 

5.) Beauftragten der Gemeinde Gräfelfing ist zur Nachprüfung der Anlagen oder Angaben auf Verlangen Zutritt zu den betreffenden Räumen zu gewähren.

 

6.) Der Antragsteller ist mit der Aufbewahrung der im Antrag angegebenen Daten einverstanden. Sie werden von der Gemeinde ausschließlich zum Zweck der Bewilligung der Förderung und zur Prüfung der geförderten Maßnahmen benutzt.

 

7.) Der Antragsteller versichert, dass die in diesem Antrag erklärten Angaben und die vorgelegten Unterlagen richtig und vollständig sind.

 

8.) Bei Maßnahmen zur Dämmung: Der Antragsteller erklärt, dass die gesamte Außenwand und ggf. Fensterfläche von der Maßnahme betroffen ist. Zudem meldet er den Beginn der Bauarbeiten rechtzeitig bei der Gemeinde Gräfelfing, so dass gegebenenfalls ein Termin zur Kontrolle des einzubauenden Dämmmaterials vereinbart werden kan

Zustimmung zur Zustellung per BayernID


Informationen zur elektronischen Bekanntgabe

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekanntgegeben werden.

 

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments – zu laufen beginnen.

 

Die Einwilligung zu Bekanntgabe kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

 

Sie benötigen Unterstützung?
Wir helfen Ihnen gerne!

089 8582 1067
Umwelt, Energie, Abfall
umwelt@graefelfing.bayern.de

Gemeinde Gräfelfing | Ruffiniallee 2 | 82166 Gräfelfing

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