Verwendungsnachweis Umwelt, Energie


Anmeldung
Kontaktdaten
Antragsdaten
Zusammenfassung

Wenn Sie kein Unternehmenskonto haben, melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto (BayernID, BundID) an. Wählen Sie dazu bei „Anmelden als“ die Option „Privatperson“. Im Antrag können Sie anschließend angeben, dass Sie für eine Organisation handeln.

Anmeldung mit Nutzerkonto:

Sie haben noch kein Nutzerkonto?

Mit einem Nutzerkonto wie der BayernID oder BundID können Sie sich sicher online identifizieren und Ihre Daten automatisch übernehmen lassen.

BayernID-Konto erstellen BundID-Konto erstellen

✅ Unsere Empfehlung:

Für die Registrierung empfehlen wir die Nutzung des Online-Ausweises (eID) oder des ELSTER-Zertifikats. Diese bieten ein besonders hohes Sicherheitsniveau und vollständigen Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen.

Anmeldung mit Unternehmenskonto

Das Mein Unternehmenskonto (MUK) ist die digitale Identität Unternehmen in Deutschland, basierend auf ELSTER. Nach einer einmaligen Registrierung können Sie das ELSTER-Organisationszertifikat für zahlreiche Online-Dienste verschiedener Behörden verwenden. Dabei werden die Formulare automatisch mit den Daten Ihrer Organisation ausgefüllt. Alternativ können Sie das Formular auch ohne MUK nutzen, in diesem Fall müssen Sie die Unternehmensangaben auf der nachfolgenden Seite selbst eintragen. 

Sie haben noch kein Unternehmenskonto?

Unternehmenskonto erstellen

Ihre Daten
Angaben zum Verwendungsnachweis

Die Fördernummer finden Sie auf dem Bewilligungsschreiben in der Bezugszeichenzeile.

Es wird versichert, dass

Nach Überprüfung der oben genannten Daten können Sie den Antrag nun abschließen.

Einwilligung zur Zustellung per Nutzerkonto

Informationen zur elektronischen Bekanntgabe

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekanntgegeben werden.

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am vierten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments – zu laufen beginnen.

Die Einwilligung zu Bekanntgabe kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

 

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Wir helfen Ihnen gerne!

089 8582 4420
Klimaschutz u. Klimaanpassung
umwelt@graefelfing.bayern.de

Gemeinde Gräfelfing | Ruffiniallee 2 | 82166 Gräfelfing

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