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Genehmigung für Plakatierung


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Plakatierung
Abschluss

Informationen zur Antragsstellung

Beschreibung:

Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen, etc. geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung.

 

Hinweis: Bitte stellen Sie den Antrag bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Plakatierungszeitraums, damit eine rechtzeitige Bearbeitung sichergestellt werden kann!

 

Die Plakatierungsverordnung der Gemeinde Gräfelfing ist zu beachten!

Weitere Informationen:

weitere Informationen

Datenschutzerklärung:

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit einem Nutzerkonto angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch an unseren Formularserver übertragen.

Ihre eingegebenen personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten wir gemäß den Datenschutzbestimmungen nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung Ihres Anliegens notwendig ist. Die eingegebenen Daten werden verschlüsselt an die Gemeinde Gräfelfing übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Dieser Button wird aktiviert, sobald Sie Ihre Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung gegeben haben.

Anmeldung

Sofern für Ihre Organisation noch kein Unternehmenskonto besteht, können Sie sich ersatzweise mit der BundID oder der BayernID anmelden.
Der Name der Organisation wird im weiteren Antragsverfahren abgefragt und erfasst.

Anmeldung mit Nutzerkonto:

Sie haben noch kein Nutzerkonto?

Mit einem Nutzerkonto wie der BayernID oder BundID können Sie sich sicher online identifizieren und Ihre Daten automatisch übernehmen lassen.

BayernID-Konto erstellen BundID-Konto erstellen

Hinweis zur BundID: Die Anmeldung ist bereits möglich. Die Zustellung von Bescheiden über die BundID ist jedoch aktuell noch nicht verfügbar. Diese Funktion wird zeitnah nachgereicht.

✅ Unsere Empfehlung:

Für die Registrierung empfehlen wir die Nutzung des Online-Ausweises (eID) oder des ELSTER-Zertifikats. Diese bieten ein besonders hohes Sicherheitsniveau und vollständigen Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen.

Anmeldung mit Unternehmenskonto

Das Mein Unternehmenskonto (MUK) ist die digitale Identität Unternehmen in Deutschland, basierend auf ELSTER. Nach einer einmaligen Registrierung können Sie das ELSTER-Organisationszertifikat für zahlreiche Online-Dienste verschiedener Behörden verwenden. Dabei werden die Formulare automatisch mit den Daten Ihrer Organisation ausgefüllt. Alternativ können Sie das Formular auch ohne MUK nutzen, in diesem Fall müssen Sie die Unternehmensangaben auf der nachfolgenden Seite selbst eintragen. 

Sie haben noch kein Unternehmenskonto?

Unternehmenskonto erstellen

Angaben zum Antragsteller
Details zur Veranstaltung

Geben Sie nachfolgend bitte Informationen zu der beworbenen Veranstaltung an.

Angaben zur Plakatierung

Geben Sie nachfolgend bitte Informationen zu den Plakaten und der beworbenen Veranstaltung an.

In der Bahnhofstraße dürfen max. 10 Plakataufsteller aufgestellt werden.

maximal 21 Tage

Nach Überprüfung der oben genannten Daten können Sie den Antrag nun abschließen.

Einwilligung zur Zustellung per Nutzerkonto

Informationen zur elektronischen Bekanntgabe

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekanntgegeben werden.

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am vierten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments – zu laufen beginnen.

Die Einwilligung zu Bekanntgabe kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

 

Sie benötigen Unterstützung?
Wir helfen Ihnen gerne!

089 8582- 1048, 1039
Ordnungsamt
ordnungsamt@graefelfing.bayern.de

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