Vollmacht Reisepass


Information
Anmeldung
Kontaktdaten
Antragsdaten
Zusammenfassung

Informationen zum Formular:

  • Vollmacht für die Abholung des Reisepasses durch einen Vertreter. 

Weitere Informationen finden Sie im BayernPortal unter folgendem Link: Start – Vollmacht Reisepass (bayern.de)

 

Datenschutzerklärung:

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit einem Nutzerkonto angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch an unseren Formularserver übertragen.

Ihre eingegebenen personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten wir gemäß den Datenschutzbestimmungen nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung Ihres Anliegens notwendig ist. Die eingegebenen Daten werden verschlüsselt an die Gemeinde Gräfelfing übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Dieser Button wird aktiviert, sobald Sie Ihre Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung gegeben haben.

Anmeldung

mit Nutzerkonto

Das Nutzerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie die BayernID für die Online-Dienste aller Behörden in Bayern nutzen. Ihre Daten werden gespeichert und müssen nicht bei jedem Online-Antrag erneut eingegeben werden. 

Informationen zur BayernID

 

Die BayernID ist eine digitale Identität, mit der Sie viele Online-Dienste der bayerischen Verwaltung nutzen können. Sie speichert Ihre Daten sicher, sodass Sie sie nicht jedes Mal neu eingeben müssen. Außerdem verkürzt die BayernID die Bearbeitungszeit Ihrer Anträge und ermöglicht eine sichere Kommunikation mit Behörden. So sparen Sie Zeit und erledigen Ihre Anliegen einfacher und schneller.

 

Jetzt für die BayernID registrieren

Vorteile der BayernID
  • Automatische Datenspeicherung: Ihre Daten werden gespeichert und müssen nicht bei jedem Online-Antrag erneut eingegeben werden.
  • Weitreichende Nutzung: Nutzen Sie Ihre BayernID in den Bürgerservice-Portalen aller teilnehmenden bayerischen Kommunen und Verwaltungen.
  • Sicheres Postfach: Kommunizieren Sie sicher und bequem mit den Behörden über Ihr persönliches Postfach.
  • Umfangreiche Dienstleistungen: Die BayernID ermöglicht den Zugang zu Dienstleistungen auf kommunaler und Landesebene.
  • Identitätsbestätigung: Ihre Identität als Nutzer wird durch die BayernID bestätigt.
  • Integration von eID und Zertifikaten: Hinterlegen Sie die eID Ihres neuen Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) oder des Elster-Zertifikats.
 

Vollmachtgeber/in
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Eine Antrags-Id gruppiert alle Nachrichten, Dokumente und Statusmeldungen im ZBP.
Vollmachtnehmer/in

Personalausweis oder Reisepass

Ich erkläre

Hinweis: Die bevollmächtigte Person hat sich bei Ausgabe durch Vorlage von Personalausweis, Reisepass o.ä. zu identifizieren.

Nach Überprüfung der oben genannten Daten können Sie den Antrag nun abschließen.

Einwilligung zur Zustellung per Nutzerkonto

Informationen zur elektronischen Bekanntgabe

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekanntgegeben werden.

 

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments – zu laufen beginnen.

 

Die Einwilligung zu Bekanntgabe kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

 


Sie benötigen Unterstützung?
Wir helfen Ihnen gerne!

089 8582 1017,1018,1019
Einwohnermeldeamt
ewo@graefelfing.bayern.de

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Gemeinde Gräfelfing | Ruffiniallee 2 | 82166 Gräfelfing

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