Förderprogramm: Regenwassernutzung


Information
Anmeldung
Kontaktdaten
Antragsdaten
Zusammenfassung

Informationen zum Formular:

 

Die Gemeinde Gräfelfing fördert den Bau von Zisternen zur Nutzung von Regenwasser zur Gartenbewässerung und/oder zur Brauchwassernutzung. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zisternengröße.

 

Die Förderbestimmungen und den Ablauf der Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Förderprogramm.

 

Datenschutzerklärung:

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit einem Nutzerkonto angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch an unseren Formularserver übertragen.

Ihre eingegebenen personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten wir gemäß den Datenschutzbestimmungen nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung Ihres Anliegens notwendig ist. Die eingegebenen Daten werden verschlüsselt an die Gemeinde Gräfelfing übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Dieser Button wird aktiviert, sobald Sie Ihre Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung gegeben haben.

Anmeldung

mit Nutzerkonto

Das Nutzerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie die BayernID für die Online-Dienste aller Behörden in Bayern nutzen. Ihre Daten werden gespeichert und müssen nicht bei jedem Online-Antrag erneut eingegeben werden. 

Informationen zur BayernID

 

Die BayernID ist eine digitale Identität, mit der Sie viele Online-Dienste der bayerischen Verwaltung nutzen können. Sie speichert Ihre Daten sicher, sodass Sie sie nicht jedes Mal neu eingeben müssen. Außerdem verkürzt die BayernID die Bearbeitungszeit Ihrer Anträge und ermöglicht eine sichere Kommunikation mit Behörden. So sparen Sie Zeit und erledigen Ihre Anliegen einfacher und schneller.

 

Jetzt für die BayernID registrieren

Vorteile der BayernID
  • Automatische Datenspeicherung: Ihre Daten werden gespeichert und müssen nicht bei jedem Online-Antrag erneut eingegeben werden.
  • Weitreichende Nutzung: Nutzen Sie Ihre BayernID in den Bürgerservice-Portalen aller teilnehmenden bayerischen Kommunen und Verwaltungen.
  • Sicheres Postfach: Kommunizieren Sie sicher und bequem mit den Behörden über Ihr persönliches Postfach.
  • Umfangreiche Dienstleistungen: Die BayernID ermöglicht den Zugang zu Dienstleistungen auf kommunaler und Landesebene.
  • Identitätsbestätigung: Ihre Identität als Nutzer wird durch die BayernID bestätigt.
  • Integration von eID und Zertifikaten: Hinterlegen Sie die eID Ihres neuen Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) oder des Elster-Zertifikats.
 

Ihre Daten
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID

Wichtiger Hinweis:

Für Maßnahmen, die bereits begonnen oder abgeschlossen wurden, gewährt die Gemeinde Gräfelfing keine Zuschüsse. Antragstellung vor Maßnahmenbeginn!

Anschrift des betreffenden Gebäudes (falls von Postanschrift abweichend)

Hiermit beantrage ich einen Zuschuss für die folgende Maßnahme

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: 

Das Angebot soll folgende Informationen enthalten:

  • Größe der / des geplanten Regenwasserzisterne
  • Beschreibung der geplanten Maßnahme 
  • Kostenangebot

Wichtig: Die Nutzung ist beim Würmtal Zweckverband zu beantragen. Eine Bestätigung zur Nutzung muss mit der Schlussrechnung eingereicht werden.

Die Beschreibung der Maßnahme, muss deutlich machen, dass zwei getrennte Wasserleitungssysteme installiert werden.

Wichtige Hinweise und Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses:

 

1.) Die Förderung durch die Gemeinde Gräfelfing ist eine freiwillige Leistung, die im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel gewährt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

 

2.) Die Anträge ganzjährig eingereicht werden. Dem Antragsteller ist bekannt, dass nur Anträge beücksichtigt werden, die vollständig sind. Anträge, die unvollständig sind, können dem Antragsteller umgehend ohne weitere Bearbeitung zurückgesandt werden.

 

3.) Maßnahmen, die vor Antragstellung bereits fertig gestellt oder begonnen wurden, werden nicht gefördert.

 

4.) Änderungen von förderrelevanten Tatbeständen, die nach der Antragstellung eintreten, sind unverzüglich mitzuteilen.

 

5.) Beauftragten der Gemeinde Gräfelfing ist zur Nachprüfung der Anlagen oder Angaben auf Verlangen Zutritt zu gewähren.

 

6.) Der Antragsteller ist mit der Aufbewahrung der im Antrag angegebenen Daten einverstanden. Sie werden von der Gemeinde ausschließlich zum Zweck der Bewilligung der Förderung und zur Prüfung der geförderten Maßnahmen benutzt.

 

7.) Der Antragsteller versichert, dass die in diesem Antrag erklärten Angaben und die vorgelegten Unterlagen richtig und vollständig sind.

 

Nach Überprüfung der oben genannten Daten können Sie den Antrag nun abschließen.

Einwilligung zur Zustellung per Nutzerkonto

Informationen zur elektronischen Bekanntgabe

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekanntgegeben werden.

 

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments – zu laufen beginnen.

 

Die Einwilligung zu Bekanntgabe kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

 

Einwilligung zur Zustellung per E-Mail

Sie sind nicht mit einem Nutzerkonto angemeldet. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen ohne Ihre Zustimmung keine persönlichen Daten per E-Mail senden können, weil das gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn Sie Ihren Antrag trotzdem online einreichen möchten, können Sie uns Ihre Zustimmung geben. Alternativ können Sie das ausgefüllte Dokument herunterladen. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag über die BayernID zu stellen. 

Die Übertragung Ihres Antrags erfolgt per E-Mail. Wir empfehlen jedoch die Antragstellung über ein Nutzerkonto, da sich die Bearbeitungszeit dadurch um bis zu 3 Tage verkürzt. Zudem profitieren Sie von automatischer Datenspeicherung und einem sicheren Postfach für die Kommunikation mit den Behörden. 

Dieser Button wird aktiviert, sobald Sie Ihre Einwilligung gegeben haben. 

Sie benötigen Unterstützung?
Wir helfen Ihnen gerne!

089 8582 1067
Umwelt, Energie, Abfall
umwelt@graefelfing.bayern.de

Gemeinde Gräfelfing | Ruffiniallee 2 | 82166 Gräfelfing

all fields marked with a (*) are required and must be filled out
Privacy
Imprint