Wichtige Hinweise und Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses:
1.) Die Förderung durch die Gemeinde Gräfelfing ist eine freiwillige Leistung, die im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel gewährt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
2.) Dem Antragsteller ist bekannt, dass nur Anträge berücksichtigt werden, die vollständig sind. Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden oder unvollständig sind, können dem Antragsteller umgehend ohne weitere Bearbeitung zurückgesandt werden.
3.) Maßnahmen, die vor Antragstellung bereits fertig gestellt oder begonnen wurden, werden nicht gefördert.
4.) Änderungen von förderrelevanten Tatbeständen, die nach der Antragstellung eintreten, sind unverzüglich mitzuteilen.
5.) Beauftragten der Gemeinde Gräfelfing ist zur Nachprüfung der Anlagen oder Angaben auf Verlangen Zutritt zu den betreffenden Räumen zu gewähren.
6.) Der Antragsteller ist mit der Aufbewahrung der im Antrag angegebenen Daten einverstanden. Sie werden von der Gemeinde ausschließlich zum Zweck der Bewilligung der Förderung und zur Prüfung der geförderten Maßnahmen benutzt.
7.) Der Antragsteller versichert, dass die in diesem Antrag erklärten Angaben und die vorgelegten Unterlagen richtig und vollständig sind.
8.) Bei Maßnahmen zur Dämmung: Der Antragsteller erklärt, dass die gesamte Außenwand und ggf. Fensterfläche von der Maßnahme betroffen ist. Zudem meldet er den Beginn der Bauarbeiten rechtzeitig bei der Gemeinde Gräfelfing, so dass gegebenenfalls ein Termin zur Kontrolle des einzubauenden Dämmmaterials vereinbart werden kan