Gemeinde Gräfelfing | Ruffiniallee 2 | 82166 Gräfelfing | Tel: 089 8582 0 | Fax: 089 8582 88

 

 

 

Hundesteuer - Anmeldung


Information
Formularauswahl
Kontaktdaten
Antragsdaten
Zusammenfassung

Informationen zum Formular:

  • Nach Eingang Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen einen Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke zu. 

  • Die Hundesteuer beträgt für jeden Hund 26,00 €.

  • Der Bescheid gilt als sogenannter Dauerbescheid auch für die folgenden Jahre. Sie erhalten somit nicht jährlich einen Bescheid oder eine Zahlungsaufforderung.

  • Sollten Sie in diesem Jahr bereits in einer anderen Gemeinde Hundesteuer bezahlt haben, bitten wir um Vorlage des Bescheides oder Kontoauszuges.

Weitere Informationen finden Sie in der derzeit geltenden Hundesteuersatzung.

 

Datenschutzerklärung:

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit einem Nutzerkonto angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch an unseren Formularserver übertragen.

Ihre eingegebenen personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten wir gemäß den Datenschutzbestimmungen nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung Ihres Anliegens notwendig ist. Die eingegebenen Daten werden verschlüsselt an die Gemeinde Gräfelfing übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Dieser Button wird aktiviert, sobald Sie Ihre Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung gegeben haben.

Anmeldung

mit Nutzerkonto

Das Nutzerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie die BayernID für die Online-Dienste aller Behörden in Bayern nutzen. Ihre Daten werden gespeichert und müssen nicht bei jedem Online-Antrag erneut eingegeben werden. 

Informationen zur BayernID

 

Die BayernID ist eine digitale Identität, mit der Sie viele Online-Dienste der bayerischen Verwaltung nutzen können. Sie speichert Ihre Daten sicher, sodass Sie sie nicht jedes Mal neu eingeben müssen. Außerdem verkürzt die BayernID die Bearbeitungszeit Ihrer Anträge und ermöglicht eine sichere Kommunikation mit Behörden. So sparen Sie Zeit und erledigen Ihre Anliegen einfacher und schneller.

 

Jetzt für die BayernID registrieren

Vorteile der BayernID
  • Automatische Datenspeicherung: Ihre Daten werden gespeichert und müssen nicht bei jedem Online-Antrag erneut eingegeben werden.
  • Weitreichende Nutzung: Nutzen Sie Ihre BayernID in den Bürgerservice-Portalen aller teilnehmenden bayerischen Kommunen und Verwaltungen.
  • Sicheres Postfach: Kommunizieren Sie sicher und bequem mit den Behörden über Ihr persönliches Postfach.
  • Umfangreiche Dienstleistungen: Die BayernID ermöglicht den Zugang zu Dienstleistungen auf kommunaler und Landesebene.
  • Identitätsbestätigung: Ihre Identität als Nutzer wird durch die BayernID bestätigt.
  • Integration von eID und Zertifikaten: Hinterlegen Sie die eID Ihres neuen Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) oder des Elster-Zertifikats.
 

ohne Nutzerkonto

Sie haben die Möglichkeit, das Formular online auszufüllen. Tragen Sie dazu einfach Ihre Antragsdaten manuell ein. Danach können Sie den Antrag ausdrucken und unterschreiben. Sie können ihn dann entweder bei Ihrer Gemeinde einreichen oder uns per E-Mail schicken. Wir empfehlen Ihnen die Antragsstellung über ein Nutzerkonto. 

Informationen zur Antragsstellung

 

Um Ihnen das Antragsstellen leicht und schnell zu machen, gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können den Antrag mit oder ohne Nutzerkonto stellen. Wir empfehlen Ihnen, ein Nutzerkonto zu verwenden. So wird Ihr Antrag bis zu 3 Tage schneller bearbeitet.

Vorteile eines Nutzerkontos
  • Automatische Datenspeicherung: Ihre Daten werden gespeichert und müssen nicht bei jedem Online-Antrag erneut eingegeben werden.
  • Weitreichende Nutzung: Nutzen Sie Ihr Nutzerkonto in den Bürgerservice-Portalen aller teilnehmenden Kommunen und Verwaltungen.
  • Sicheres Postfach: Kommunizieren Sie sicher und bequem mit den Behörden über Ihr persönliches Postfach.
  • Umfangreiche Dienstleistungen: Ein Nutzerkonto ermöglicht den Zugang zu zahlreichen Dienstleistungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.
  • Identitätsbestätigung: Ihre Identität als Nutzer wird durch das Nutzerkonto bestätigt.

Ihre Daten
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Eine Antrags-Id gruppiert alle Nachrichten, Dokumente und Statusmeldungen im ZBP.
Angaben zum Hund:

Das Wurfdatum eines Hundes ist der Tag, an dem der Hund geboren wurde. Es ist das Datum, an dem die Hündin ihre Welpen zur Welt gebracht hat.

Welche Rassen und Gruppen als Kampfhunde gelten, ist in § 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit festgelegt.

Mir ist bekannt, dass zum Halten eines Kampfhundes gemäß Art. 37 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes eine Prüfung und eine Genehmigung des Ordnungsamtes der Gemeinde Gräfelfing notwendig sind.

z.B. Kontoauszug oder Bescheid


Weiteren Hund mit Button "(+) weitere hinzufügen" anmelden

Nach Überprüfung der oben genannten Daten können Sie den Antrag nun abschließen. 

Zustimmung zur Zustellung per BayernID

Informationen zur elektronischen Bekanntgabe

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekanntgegeben werden.

 

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments – zu laufen beginnen.

 

Die Einwilligung zu Bekanntgabe kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

 

Einwilligung zur Zustellung per E-Mail

Sie sind nicht mit einem Nutzerkonto angemeldet. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen ohne Ihre Zustimmung keine persönlichen Daten per E-Mail senden können, weil das gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn Sie Ihren Antrag trotzdem online einreichen möchten, können Sie uns Ihre Zustimmung geben. Alternativ können Sie das ausgefüllte Dokument herunterladen. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag über die BayernID zu stellen. 

Die Übertragung Ihres Antrags erfolgt per E-Mail. Wir empfehlen jedoch die Antragstellung über ein Nutzerkonto, da sich die Bearbeitungszeit dadurch um bis zu 3 Tage verkürzt. Zudem profitieren Sie von automatischer Datenspeicherung und einem sicheren Postfach für die Kommunikation mit den Behörden. 

Dieser Button wird aktiviert, sobald Sie Ihre Einwilligung gegeben haben. 

Sie benötigen Unterstützung?
Wir helfen Ihnen gerne!

089 8582 1032
Steuerstelle
hundesteuer@graefelfing.bayern.de

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