Vorübergehenden Gaststättenerlaubnis (§ 12 Abs. 1 GastG)


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Zusammenfassung

Informationen zur Antragsstellung

Beschreibung:

Wenn Sie aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG). 

 

Gebühren:

Gestattung durch Eintritt der Genehmigungsfiktion: kostenfrei

Gestattung in allen anderen Fällen: 30 bis 2000 EUR

Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug: je 13 EUR

 

Hinweis: Die Antragstellung ist nur mit einem Nutzerkonto möglich (Mein Unternehmenskonto [ELSTER], BayernID oder BundID). Wenn Ihre Firma oder Ihr Verein kein Unternehmenskonto hat, können Sie den Antrag auch über Ihr privates Nutzerkonto stellen und dort den Namen der Firma oder des Vereins eintragen.

Weitere Informationen:

zum BayernPortal

Datenschutzerklärung:

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden personenbezogene Daten von Ihnen benötigt, zum Beispiel Ihr Name, Ihre Anschrift und Angaben zu der von Ihnen gewünschten Leistung. Sofern Sie mit einem Nutzerkonto angemeldet sind, werden in Ihrem Konto gespeicherte Daten automatisch an unseren Formularserver übertragen.

Ihre eingegebenen personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten wir gemäß den Datenschutzbestimmungen nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung Ihres Anliegens notwendig ist. Die eingegebenen Daten werden verschlüsselt an die Gemeinde Gräfelfing übermittelt. Eine Verwendung Ihrer Daten außerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung wird die Formularbearbeitung freigegeben!

Dieser Button wird aktiviert, sobald Sie Ihre Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung gegeben haben.

Anmeldung

Wenn Sie kein Unternehmenskonto haben, melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto (BayernID, BundID) an. Wählen Sie dazu bei „Anmelden als“ die Option „Privatperson“. Im Antrag können Sie anschließend angeben, dass Sie für eine Organisation handeln.

Anmeldung mit Nutzerkonto:

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Anmeldung mit Unternehmenskonto

Das Mein Unternehmenskonto (MUK) ist die digitale Identität Unternehmen in Deutschland, basierend auf ELSTER. Nach einer einmaligen Registrierung können Sie das ELSTER-Organisationszertifikat für zahlreiche Online-Dienste verschiedener Behörden verwenden. Dabei werden die Formulare automatisch mit den Daten Ihrer Organisation ausgefüllt. Alternativ können Sie das Formular auch ohne MUK nutzen, in diesem Fall müssen Sie die Unternehmensangaben auf der nachfolgenden Seite selbst eintragen. 

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Antragsteller

Wohnadresse bei Privatpersonen, Firmen-, bzw. Vereinsadresse bei Unternehmen bzw. Vereinen.

§ 35 GewO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

verantwortlicher Ansprechpartner vor Ort
Angaben zur Veranstaltung

Falls es sich um eine besondere Art von Betrieb handelt (zum Beispiel eine Diskothek, ein Tanzlokal oder eine Bar), tragen Sie diese bitte im Feld 'Besondere Betriebsart' ein.

Anzahl der gleichzeitig erwarteten Besucher

Zeitraum

Wenn Sie einen Zeitraum eintragen möchten (z. B. vom 01.10.2025 bis zum 05.10.2025), nutzen Sie bitte die Schaltfläche ‚Weitere Tage hinzufügen‘.

Auf- und Abbau
Räumliche Verhältnisse

Bitte nutzen Sie dieses Feld, wenn keine genaue Anschrift/Adresse vorliegt

Eigentümer des Anwesens
Gastronomisches Angebot

Bescheinigung nach § 42 und 43 Infektionsschutzgesetz besteht für

alle Personen, die Speisen zubereiten und in Verkehr bringen


Toiletten

In unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes müssen ausreichende, einwandfreie, hygienische und unentgeltliche Toilettenanlagen vorhanden sein, und zwar mindestens (bzw. die am Veranstaltungsort vorhandenen):

Toilettenanlagen bei Veranstaltungen

1. Allgemeines

  • In der Nähe des Veranstaltungsortes müssen ausreichend saubere Toiletten vorhanden sein.

  • Öffentliche Toiletten (z. B. im Vereinsheim) können angerechnet werden, aber nur, wenn die Nutzung durch andere Betriebe und Besucher mitberücksichtigt wird.

2. Fliegende Bauten (z. B. Bierzelte, bei Alkoholausschank)

Je 350 m² Schankraum:

  • Männer: 1 Spültoilette + 2 Urinale oder 2 lfd. m Urinalrinne

  • Frauen: 2 Spültoiletten

3. Ausstattung und Nutzung

  • Handwaschbecken mit fließendem Wasser in jeder Anlage.

  • Toiletten dürfen nicht gebührenpflichtig oder durch Automaten gesperrt sein (§ 8 Abs. 6 GaststättenVO).

  • Zugänge müssen sicher, beleuchtet und beschildert sein.

4. Entsorgung

  • Abwässer in die Kanalisation einleiten.

  • Falls nicht möglich: dichtschließende, abgedeckte Gruben verwenden.

5. Hinweis

Diese Vorgaben gelten auch bei der Anmietung von Toilettenwagen.

Lärmschutz

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die TA Lärm sind mir bekannt. Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr

weitere Informationen finden Sie hier:

Bundes-Immissionsschutzgesetz

TA Lärm

Jugendschutz

Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind mir bekannt.

weitere Informationen finden Sie hier: 

JuSchG - Jugendschutzgesetz

Angaben zum Jugendschutzbeauftragten

Ordnungsdienst

Bitte benennen Sie ausreichend Ordner oder anderes geeignetes Funktionspersonal. Diese sorgen unter Anleitung der Verantwortlichen für einen geordneten Ablauf der Veranstaltung sowie die Einhaltung aller Gesetze und Auflagen. Als Richtwert gilt: etwa 2–3 Ordner pro 100 Besucher. Das eingesetzte Personal muss volljährig und nüchtern sein.

Nach Überprüfung der oben genannten Daten können Sie den Antrag nun abschließen.

Einwilligung zur Zustellung per Nutzerkonto

Informationen zur elektronischen Bekanntgabe

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekanntgegeben werden.

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am vierten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments – zu laufen beginnen.

Die Einwilligung zu Bekanntgabe kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

 


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Wir helfen Ihnen gerne!

089 8582 1049
Ordnungsamt
gewerbeamt@graefelfing.bayern.de

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Gemeinde Gräfelfing | Ruffiniallee 2 | 82166 Gräfelfing

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